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Für ein Zins- und Schuldenmoratorium Berlins Schulden sind kein Naturgesetz!

In den Beschlüssen und Dokumen­ten der DKP findet man immer wieder die Forderung nach einem Zins- und Schulden-Mora­torium. Was ist das, warum stellt die DKP eine solche Forderung?

Zunächst ein­mal zum Begriff: Der Du­den erklärt, was man unter einem "Moratorium" zu ver­stehen hat. Ein Moratorium ist ein "gesetzlicher oder vertraglicher Aufschub der Erfüllung fälliger (finanziel­ler) Verpflichtungen". Und genau darum geht es uns mit unserer Forderung. Ein Zins-Moratorium hätte die Wirkung, daß die ständige Umverteilung von Steuergeldern an die großen Finanz-Konzer­ne und die Privatleute mit großen Ka­pitalien unterbrochen würde.

Der Staat - wir betrachten im Folgen­den jeweils das Land Berlin - braucht zur Finanzierung eigener Vorhaben dringend Geld, das er sich auf dem Kapitalmarkt beschafft. Dazu können direkt Kredite bei einer Bank aufge­nommen werden, oder - was der übli­che Weg ist - der Staat gibt Anleihen, Pfandbriefe, Bundesschatzbriefe oder ähnliche Wertpapiere an Kapitalanle­ger heraus. Derartige Wertpapiere haben einen vorher feststehenden kon­stanten oder im Zeitverlaufsteigenden Zinssatz und eine bestimmte Laufzeit. Innerhalb der Laufzeit bekommt der Anleger den festgelegten Zinssatz, nach Ende der Laufzeit bekommt er sein Geld zurück.

Im Fall eines Zins- Moratoriums geht es also zunächst nur um die Dauer der Laufzeit, um die Zinsen.Woher nimmt der Staat das Geld, um den Anlegern ihre vereinbar­ten Zinsen zu zahlen? Da das Land Berlin in den letzten Jahrzehnten na­hezu sein gesamtes Vermögen privati­siert hat, fließt ihm kaum noch Geld in Form von Erträgen aus diesem Vermö­gen, wie z.B Miet- und Pachteinnahmen oder Gewinne staatlicher Unternehmen usw. zu. Es bleibt also letztlich nur die eine große Einnahme­quelle: die Steuern. Für das Jahr 2006 ergab sich folgendes Bild: 48% aller Einnahmen Berlins kamen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben, weitere 30% kamen aus dem Finanzausgleich des Bundes und der Länder (sind also im Wesentlichen umverteilte Steuermittel anderer Bundesländer) und noch einmal 8% waren Verwaltungseinnahmen (also z.B Gebühren oder Dienstleistungen des Landes).

Der Haushalt des Landes Berlin besteht also zu mindestens 86% aus Steuern und Abgaben. Dauernd hören wir von den politisch Verantwortlichen, daß sie insbesondere die Steuern der Betriebe und auf Vermögen senken müssen, damit "der Standort Deutschland" konkurrenzfähig bleibe und nicht gefährdet werde. Gestiegen ist daher in den letzten Jahrzehnten nur noch der Anteil an Steuern, die von Lohnabhängigen und von Verbrauchern gezahlt werden. Und diese Steuermittel reichen - glaubt man den Politikern der etablierten Parteien eben nicht aus, um die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen.

Es fehlt Geld für Kitas, für Lehr- und Lernmittel an Schulen, für kostenlose Studiengänge, für Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung, für die Pflege und Betreuung alter oder kranker Menschen, für eine den Lebensstandard sichernde Rentenversorgung oder auch für eine wirklich existenzsichernde Grundversorgung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern. Diese Aufzählung ist natürlich nicht vollständig, sie soll nur die wichtigen Kernfelder nennen. Nun gibt es verschiedene Möglichkei­ten, um wieder etwas mehr Geld in die Taschen der öffentlichen Haushalte zu bringen und die Finanzierung der ge­nannten sozialen Aufgaben abzusi­chern.

Da wäre erstens die Möglich­keit, die Steuersätze für große Einkom­men und Vermögen sowie für die Ge­winne von Betrieben heraufzusetzen. Zweitens könnte und sollte der Staat endlich für unsinnige Prestigeobjekte und Rüstungsausgaben nicht mehr so viel oder besser gar kein Geld mehr ausgeben. Dann ist da eben auch die­se dritte Möglichkeit: Aufschub der Zinszahlung. Jeder Cent, der nicht für Zinsen - und damit für den Kapitaler­trag einer Bank oder Versicherungsge­sellschaft oder auch eines privaten Ka­pitalanlegers ausgegeben wird, steht natürlich für andere finanzielle Aufga­ben des Staates zur Verfügung.

Dazu zunächst noch einmal zurück zum Lan­deshaushalt 2006: die Ausgaben für Zinsen liegen bei 2,45 Milliarden Euro, sie machen damit rund 12% der ge­samten Ausgaben Berlins aus. Ange­sichts dieser aktuellen Haushalts-oder Verschuldungssituation würde es kaum etwas nutzen, diese Zinszahlungen für eine kurze Zeitspanne aufzuschieben und dann nachzuzahlen. Denkbar wäre eine extrem lange Stundung oder so­gar eine Streichung oder erhebliche Re­duzierung der Zinsbelastung durch ein entsprechendes Gesetz.

Wirklich wirk­sam wird eine solche Forderung dann, wenn man sie mit einem Schulden-Mo­ratorium verbindet, wenn man also auch die Rückzahlung der Kapitalbeträge aussetzt. Für Berlin wären das im Jahr 2006 rund 61.6 Milliarden Büro gewesen. Im extremsten Fall, also bei einer vollständigen und dauerhaften Aussetzung der Rückzahlung, handelte es sich um eine Enteignung, die ja entsprechend der verfassungsrechtlichen Grundlagen durch ein entsprechendes Gesetz möglich wäre. Denkbar wäre aber auch ein längerer zeitlicher Aufschub oder eine nur anteilige Rück­zahlung.

Und nun noch einmal zu der Frage, wen das eigentlich treffen würde. Die größten Geldgeber für die oben beschriebenen Wertpapiere der öffentlichen Haushalte sind Bank- und Versicherungsunternehmen und Fondsgesellschaften. Aber natürlich gibt es auch private Geldanleger. Wenn man einmal genau analysiert, wie viele private Haushalte finanziell überhaupt in der Lage sind Wertpapiere zu kaufen oder Geld in den genannten Fondsgesellschaften anzulegen, wird man erkennen, daß es in der Hauptsache doch wieder nur um Menschen mit deutlich überdurchschnittlichem Ein­kommen oder mit Vermögen geht.

Diese wären also von einem Moratorium getroffen - das entspräche auch der Wirkung einer höheren Steuer auf hö­here Einkommen und auf Vermögen. Selbstverständlich könnte oder sollte ein Zins- oder Schulden-Moratorium begleitet sein von einem Schutz für wirkliche Kleinsparer z.B. durch eine Freigrenze. Wer darunter liegt, be­kommt sein Erspartes und die Zinsen, wer aber mehr angelegt hat - also auch über ein größeres Vermögen verfügt -verliert seinen Zins- und ggf. auch den Rückzahlungsanspruch.

Aus heutiger Sicht problematisch wäre möglicher­weise ein Moratorium für diejenigen Vermögenswerte, die für eine Absiche­rung des Alters (z.B. als private Zu­satzrente) angelegt wurden. Würden aber aus dem durch das Moratorium vom Staat Ersparten die Renten auf ein Niveau gehoben, das den Lebensstan­dard auch im Alter absichert, und wür­den sie damit dauerhaft gesichert, dann wäre eine solche Umverteilung der Mittel von den Wohlhabenden mit Zusatz-Rente zu einem ordentlichen Renten­niveau für alle aber vorstell bar.

Derartige Eingriffe sind natürlich noch lange kein Sozialismus, sie wären aber eine Möglichkeit der Umverteilung von den Reichen zu den sozial Bedürftigen - und damit eigentlich ein gutes Mittel zur Erfüllung des Sozialstaats-Gebots des Grundgesetzes. Sie sind damit - wie auch die anderen kurz genannten Handlungsmöglichkeiten "Steuererhöh­ung" oder "Streichung von Rüstungs­ausgaben" - Werkzeuge für eine Sozi­alpolitik, die diesen Namen auch ver­dient. Die DKP wird sich überall mit den ihr zu Gebot stehenden Möglich­keiten für eine solche Politik zu Gun­sten der arbeitenden und sozial schwa­chen Menschen einsetzen. Der Artikel erschien auch im Berliner Anstoß, der Monatszeitung der Bezirksorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP)-Ausgabe April 2007.

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